Aufräum-Tipps
Ordnung auf dem Schreibtisch
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Heilbronn Das Ausrutschen eines Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn am Montag (26. März) entschieden.
Die Richter wiesen damit die Klage eines 50-Jährigen zurück, der im Mai 2010 in der Kantine seines Arbeitgebers auf dem verschmutzten Fußboden ausgerutscht war und sich dabei den Arm gebrochen hatte (Aktenzeichen: S 5 U 1444/11). Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall abgelehnt, dagegen hatte der 50-Jährige geklagt.
Das Gericht in Heilbronn richtete sich bei seinem Urteil nach der gängigen Rechtsprechung, nach der die Essensaufnahme dem privaten und damit nicht versicherten Lebensbereich zuzurechnen ist. Besondere Umstände, die einen Ausnahmefall hätten rechtfertigen können, sah das Gericht nicht als gegeben.

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