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Betrugsprozess
Gutgläubigkeit kostet Tausende Euro
Von Johannes Kratz am 9.02.2010 15:34 Uhr
AHAUS Mit der Befragung weiterer Zeugen wurde am Dienstag die Verhandlung des Schöffengerichts Ahaus gegen einen ein 38-jähriger Ahauser fortgesetzt, den die Staatsanwaltschaft beschuldigte, sich durch Betrug etwa 400.000 Euro angeeignet zu haben.
Foto: Archiv
So soll der 38-Jährige zwischen 2003 und 2007 von einer alleinstehenden 72-jährigen Dame etwa 150.000 Euro unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erhalten haben.

Schon im Jahr 2000, so die Anklageschrift weiter, habe sich der Ahauser unter falschen Namen als Inhaber eines Inkassobüros ausgegeben und von einer Baufirma in mehreren Raten insgesamt 483.000 DM Bargeld kassiert, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.

„Zweifelhafter Deal“

Als erster Zeuge sagte am Dienstag der Handelsvertreter aus, der den Kontakt zwischen dem Angeklagten und der geschädigten Baufirma hergestellt hatte. Er habe sich mit dem Angeklagten in seinem Büro getroffen. Der 38-Jährige habe zunächst 30 Prozent Provision gefordert, sich dann aber mit 20 Prozent zufrieden gegeben.

Er habe ihm persönlich bei mehreren Kontakten etwa 145.000 DM in bar übergeben. Der damalige Fahrer des Baufirma-Geschäftsführers konnte sich gut daran erinnern. Sein Chef habe ihm erklärt, diese Abwicklung von Geschäften sei in der Inkassobranche üblich. Persönlich hätte er sich aber nie auf so einen Deal eingelassen. Er habe den Angeklagten nicht für vertauenswürdig gehalten.

In gutem Glauben empfohlen

Zu Wort kam auch der Bauunternehmer, der den Angeklagten als zuverlässig weiter empfohlen hatte. Er bestätigte auf Nachfrage des Staatsanwalts, dass er den Angeklagten in gutem Glauben empfohlen habe.

Heute sehe er die Sache ganz anders. „Es ist sehr peinlich, dass ich auf den Mann reingefallen bin.“ Er habe an den Beschuldigten 86.000 DM gezahlt, später aber auf eine Anzeige verzichtet, weil er keinerlei Beweise in der Hand gehabt habe.
  • Mit der Vernehmung weiterer Zeugen wird die Verhandlung am 12. März fortgesetzt.

 





 
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