Aufenthalterlaubnis: Änderung der "Altfallregelung" - 1000 Menschen betroffen
KREIS STEINFURT Flüchtlinge mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, die unter die so genannte „Altfallregelung“ fallen, haben jetzt deutlich bessere Chancen, eine Verlängerung um zwei Jahre bewilligt zu bekommen. Das gilt vor allem für Personen die langjährig geduldet sind. Dies ermöglicht ein neuer Erlass des Landes, der den Spielraum der Ausländerämter ausweitet.
Am Montag geht die seit 2006 tagende Islamkonferenz in die nächste Runde. (Foto: dpa)
Allerdings müssen die Flüchtlinge einen neuen Antrag auf befristete Aufenthaltserlaubnis stellen, denn die Altfallregelung für langjährig geduldete Menschen läuft mit dem 31. Dezember dieses Jahres aus.
Reaktion auf veränderte Wirtschaftssituation
In dem neuen Erlass des Landes an die Ausländerämter wird nun nicht mehr die vollständige Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenem Einkommen gefordert, sondern befristet soll eine „überwiegende“ Sicherung ausreichen.
„Der Gesetzgeber reagiert damit auf die veränderte Lebenswirklichkeit“, erläutert Kreisordnungsdezernent Dr. Martin Sommer die Änderung. Denn in Zeiten einer Wirtschaftskrise hätten eben auch um Integration bemühte Ausländer Probleme, den Lebensunterhalt ihrer Familien vollständig zu sicher.
Entschärfung der Bleiberechtkriterien ist konsequent
„In dieser Situation wäre es zynisch zu sagen, die Betroffenen müssen ihre Unterhaltskosten zu 100 Prozent mit ihrem Einkommen decken“, so Dr. Sommer. Diese Entschärfung der Bleiberechts-Kriterien sei folglich „nur konsequent.“ Für viele Ausländer, die sonst hätten abgeschoben werden müssen, biete die Neuregelung „eine gute Chance.“
Aus Sicht des Dezernenten bleibt das Grundproblem jedoch bestehen. „Die Politik muss endlich das Problem der Altfälle regeln“, fordert Dr. Sommer Entscheidungen. „Wenn Menschen seit 20 Jahren hier leben und ihrerseits Integrationsleistungen vorweisen können, dann haben sie einen Anspruch darauf zu wissen, was mit ihnen passiert“, so Sommer.
Keine pauschale Aufenthaltserlaubnis
Entschieden spricht sich der Dezernent allerdings gegen eine pauschale Aufenthaltserlaubnis aus. Ganz klar geregelt sei, dass beispielsweise bei Straftaten abgeschoben werde.
Auch der münstersche Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann begrüßt die Landesinitiative. Wenigstens die Flüchtlinge, denen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis begründet Hoffnung auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis eingeräumt worden sei, dürften nicht in die Kettenduldung mit ständiger Angst vor Abschiebung zurückfallen.
Weitere Hürden zum Bleiberecht müssen beseitigt werden
Insbesondere müsse eine Lösung gefunden werden für alte und kranke Menschen, die nicht arbeiten und somit die geforderten Kriterien nie erfüllen könnten. Ebenso dürfe „für die Straffälligkeit eines Familienmitglieds nicht der gesamten Familie in Sippenhaft die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden“, fordert Kessmann.














