Gestaltungssatzung: Anwalt: Familie von behindertem Kind ist klar im Recht
HORSTMAR Gute Nachrichten für die Familie aus der Bergarbeitersiedlung: Nach Auffassung eines führenden Behindertenrechtsanwaltes haben die Eltern eines behindeten Kindes schon jetzt das Recht, an ihr Haus anzubauen. Ihr Recht wiege höher als eine Gestaltungssatzung der Stadt Lünen.
Das typische Bild der Zechenhäuser soll mittels der Gestaltungsatzung erhalten bleiben. Einer Familie bereitet dies Probleme. (Foto Hirsch)
Damit widerspricht Tolmein der Auffassung des Lüner Beigeordneten Matthias Buckesfeld. Er hält eine Änderung der Satzung für notwendig, bevor die Familie ihr Haus umbauen kann.

























