Bergarbeitersiedlung: Spagat zwischen Erhalt und Erneuerung
LÜNEN Den Einzelfall will die Stadt zum Anlass nehmen, eine wohnungspolitische Gesamtlösung zu finden. Die Gestaltungssatzung für die Bergarbeitersiedlung Horstmar, die derzeit einen Anbau für ein behindertes Kind verhindert, wird jetzt von der Politik auf den Prüfstein gestellt.
Das typische Bild der Zechenhäuser soll mittels der Gestaltungsatzung erhalten bleiben. (Foto Hirsch)
Machbarkeitsstudie
Baudezernent Matthias Buckesfeld beruft sich auf geltendes Recht, wird zunächst das Vorhaben ablehnen – und will dennoch eine Tür öffnen: Den Einzelfall zum Anlass nehmen, zu einer gesamt-wohnungspolitischen Lösung zu kommen. Dazu soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Sie soll eine nachhaltige Entwicklung des Baubestandes ermöglichen, auch im Hinblick auf energetische und demographische Anforderungen, ohne den prägenden Charakter der Siedlungen aufzugeben. In der nächsten Sitzung soll ein Fahrplan vorgestellt werden.
Rechtssicherheit
Die Bereitschaft, der Familie zu helfen war groß – von Ausnahmereglungen bis zur Aufhebung der Satzung war die Rede. „Das müsste doch drin sein, wenn wir über Inklusion oder Behindertenkonvention reden“, so Rüdiger Haag (SPD). Für einen solchen Fall oder weitere Schwersterkrankungen müsse es eine Klausel geben, die Veränderungen möglich mache, aber auf das Notwendige reduziere. Auch Andreas Kops (CDU) plädiert für eine flexiblere Lösung und eine Öffnung der Satzung.
Thomas Matthée (Grüne) machte gar den Vorschlag, die Satzung ganz aufzuheben, Prof. Dr. Johannes Hofnagel (GFL) schlug eine Anpassung und ein Gespräch mit Bürgern vor. Matthias Buckesfeld ist wichtig, dass die Lösung rechtssicher ist.


























