Altar-Streit jetzt vor dem Bundesgericht
MÜNSTER/KARLSRUHE Die münstersche St.-Gottfried-Kirche als Thema vorm höchsten deutschen Zivilgericht: Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Gestaltung des Innenraums der Kirche verhandelt. Ein Urteil sprach der BGH gestern noch nicht.
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Altar rückte näher
Mit der Verhandlung vor dem 1. Zivilsenat geht ein langjähriger Rechtsstreit rund um den Altarraum der Kirche am Düesbergweg dem Ende entgegen. 2001 war die Kirche umgestaltet worden – der Altar rückte näher an die Gemeinde, einige Bänke stellte man rechts und links einer neu geschaffenen Altarinsel auf.
„Wir haben uns bei der Umgestaltung an der Vorstellung des Zweiten Vatikanischen Konzils orientiert“, sagt Pater Hubertus. Damals habe das zu einem großen Streit unter den Gemeindemitgliedern geführt. „Doch der Konflikt hat sich längst wieder beruhigt. Selbst die Gegner von früher finden die neue Anordnung jetzt gut“, berichtet der Pater.
Tochter Roswitha Dinnendahl-Mense hatte 2003 gegen die Umgestaltung geklagt. Sie sah das künstlerische Urheberrecht verletzt – ihr Vater hatte die Kirche 1952 komplett konzipiert. Vor dem Landgericht in Münster verlor die Telgterin. In zweiter Instanz setzte sie sich jedoch am Oberlandesgericht Hamm durch. Das war im August 2005 – als Konsequenz hätte die Gemeinde den Kirchenraum in den Ursprungszustand zurückversetzen müssen. „Auch nach den Plänen meines Vaters entsprach die Kirche den Vorstellungen des Konzils“, meint Klägerin Dinnendahl-Mense.
„Wir sollten die Kommunionbank wieder aufbauen und die massive Altarinsel wieder aus der Kirche entfernen. Das war ein ganz eigentümliches Urteil“, entgegnet Pater Hubertus. Aus diesem Grund ging die Kirchengemeinde in Revision – und wartete auf den Spruch aus Karlsruhe.
Fünf Bundesrichter
Nach knapp drei Jahren begann gestern Vormittag die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof, der ist fürs Urheberrecht zuständig. „Ein ganz spannendes Verfahren“, berichtete die Anwältin der Gemeinde, Cornelie von Gierke, aus dem Gerichtssaal. Dort verhandelten fünf Bundesrichter den Fall. In der Gemeinde war man gestern recht überrascht davon, dass der Fall nun endlich geklärt werden wird. „Eigentlich ist das Thema hier schon lange durch“, so Pater Hubertus.


















