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Medienhaus Lensing
24.09.2011 07:15 Uhr
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Seelsorger unter Missbrauchsverdacht: Vatikan ordnet Strafprozess an

MÜNSTER Die katholische Kirche in Münster wird von einem neuen Missbrauchsfall erschüttert. Im Zentrum des Verdachts: Ein Priester, der mehrere Jahrzehnte Seelsorger der Uniklinik Münster und Dozent der Uni Münster war. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigten die Staatsanwaltschaft und das Bistum Münster.Von Ulrich Breulmann

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Noch im Juli trat - trotz Verbots durch den Bischof - der unter Missbrauchsverdacht stehende Prof. E. öffentlich bei einer Hauseinweihung auf.  (Foto: Karin von Cieminski)

1996 soll sich der Klinikseelsorger Prof. E.* an einem Minderjährigen vergangen haben. Eine Anzeige des mutmaßlichen Opfers brachte im März 2010 das Verfahren gegen den Priester ins Rollen. Abgeschlossen ist es bis heute nicht. Der Priester selbst bestreitet die Vorwürfe.

 Seelsorger an der Uniklinik

Der münstersche Oberstaatsanwalt Heribert Beck bestätigt, dass die Anzeige unmittelbar zu Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gegen E. geführt habe. E. – heute Ende 60 – wirkte zu dieser Zeit nicht nur als Seelsorger an der Uniklinik, sondern lehrte auch bis zum Sommersemester 2010 an der Medizinischen Fakultät der Uni.

Zu den Details der Vorwürfe schweigt sich die Staatsanwaltschaft aus. Klar ist nur: Es wurden Ermittlungen eingeleitet, die am 21. April 2010 eingestellt wurden. Nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern weil sich die Vorwürfe nicht beweisen ließen, berichtet Oberstaatsanwalt Beck: „Letztlich stand Aussage gegen Aussage.“

Schwierige Beweislage

Wichtig dabei sei gewesen, dass das mutmaßliche Opfer als Zeuge in seiner Vernehmung Details zu dem Raum, in dem sich die Vorfälle abgespielt haben sollen, ausgesagt habe, die einer objektiven Überprüfung nicht standgehalten hätten, so Beck: „Nach so langer Zeit kann das vorkommen. Es heißt nicht, dass der Zeuge gelogen hat. Es bedeutet nur, dass die Beweislage dann sehr schwierig wird.“

E. selbst weist gestern über seinen Anwalt, Dr. Ingo Minoggio, die gegen ihn im Raum stehenden Vorwürfe zurück. Sie seien unberechtigt, sagt Minoggio. Das habe die Staatsanwaltschaft auch so gesehen, als sie die Ermittlungen wegen eines fehlenden hinreichenden Tatverdachts eingestellt habe. Die Darlegungen des Belastungszeugen seien unschlüssig gewesen und im Übrigen habe die Forderung nach einer Entschädigungszahlung im Raum gestanden, so der Anwalt.

Schreiben des Opfers

Das Bistum Münster wusste durch ein Schreiben des Opfers – acht Tage nach seiner Anzeige bei der Staatsanwaltschaft – seit März 2010 von den Vorwürfen gegen E., berichtet Norbert Große Hündfeld, der Missbrauchsbeauftragte des Bistums Münster. Man habe Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gehalten und daraufhin sei E. „unverzüglich nach Bekanntwerden der Verdachtsmomente mit sofortiger Wirkung von allen seelsorgerlichen und priesterlichen Funktionen entbunden“ worden.

Das sei am 25. März 2010 erfolgt, sagt Große Hündfeld. E. habe um einen Aufschub gebeten, um die Osterliturgie feiern zu dürfen, der sei ihm aber verwehrt worden. Erst nach Einstellung des Verfahrens durch den Staatsanwalt habe man ihm wieder erlaubt, die Messe zu zelebrieren. Seelsorgerliche Tätigkeiten blieben verboten.

Kirchliche Ermittlungen

Nach Ende der staatsanwaltlichen begannen die kirchlichen Ermittlungen. „Das ist ein bewährtes Verfahren, weil es nicht klug ist, wenn zwei Institutionen parallel ermitteln. Kirchliche Ermittlungen könnten die staatsanwaltlichen Untersuchungen stören. Das wollen wir nicht“, sagt Große Hündfeld.

Im Juni 2010 wurde E. als Seelsorger der Uniklinik in den Ruhestand versetzt. Dass dies zwangsweise geschehen sei, bestreitet E. Sein Anwalt Minoggio erklärt, E. habe freiwillig darum gebeten. Warum es keine offizielle Verabschiedung nach jahrzehntelanger Tätigkeit für ihn gab, erfuhr die Uniklinik nicht: „Das wäre Sache des Bistums gewesen. Wir hatten bis zum heutigen Tag keine Ahnung, welche Vorwürfe gegen Prof. E. im Raum stehen“, sagt Judith Becker, Pressesprecherin der Uniklinik. Es habe nie Beschwerden oder Vorwürfe gegen ihn gegeben.

Öffentlicher Auftritt

Während die Kirche gegen ihn ermittelte, wurde E. in Münster wieder aktiv. Seit dem Spätsommer 2010 ist er als Zelebrant in einem Schwesternkonvent tätig. „Wir haben ihn vom Generalvikariat vermittelt bekommen, damit er bei uns die Messe liest“, sagt die Leiterin des Konvents. Von Missbrauchsvorwürfen gegen E. habe sie nichts gewusst. „Er hat bei uns nur die Messe gelesen – so gut wie jeden Tag, seelsorglich gearbeitet hat er nicht“, sagt die Schwester.

Allerdings: Noch im Juli 2011 trat E. bei der Einweihung eines Gebäudes in Münster öffentlich auf – und ließ sich für einen Artikel in unserer Zeitung ablichten. „Den haben der Bischof und der Generalvikar gesehen. Daraufhin haben sie Prof. E. noch einmal abgemahnt und angewiesen, keine seelsorgliche Tätigkeit auszuüben und nicht in der Öffentlichkeit aufzutreten“, sagt Große Hündfeld.

Bericht nach Rom

Parallel dazu liefen die kirchlichen Ermittlungen weiter. Man habe Zeugen und den Beschuldigten befragt, so Große Hündfeld. Alle Ermittlungen wurden in einem Bericht zusammengefasst, der – mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen – an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom geschickt worden sei.

Die Glaubenskongregation des Vatikans habe dann entschieden, einen kirchlichen Strafprozess gegen Prof. E. einzuleiten, sagt Große Hündfeld. Dieser wird nicht im Bistum Münster geführt, sondern auf Anordnung von Rom vor dem Offizialat – dem kirchlichen Gericht – des Erzbistums Köln. „Es ist in solchen Fällen üblich, das Verfahren nicht im Bistum des Priesters zu führen“, sagt Große Hündfeld.

Weitere Vorwürfe

Dass es überhaupt ein kirchliches Verfahren gebe, wenn der Staatsanwalt das Verfahren schon eingestellt habe, hänge damit zusammen, dass die Kirche weitergehende und tiefer gehende Anforderungen an ihre Kleriker stelle, sagt Große Hündfeld. Außerdem seien auch die Verjährungs-Regelungen der Kirche anders als die staatlichen. Daher spielten hier auch weitere Vorwürfe gegen E. eine Rolle. Solche, so bestätigt Oberstaatsanwalt Beck, habe es gegeben. Sie seien aber verjährt gewesen: „In diesen Fällen haben wir nicht weiter ermittelt.“

Wann das Gericht in Köln sein Urteil fällt, ist nicht bekannt. Sein Mandant und er, so E.’s Anwalt Minoggio, seien jedenfalls froh, dass der Prozess gegen E. nicht in Münster, sondern in Köln geführt werde: „Das begrüßen wir“, sagt Minoggio.

*Name von der Redaktion geändert


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