MZ-Aktion Verkehr(t): Darf ich eigentlich vor der Sparkasse parken?
NEUENKIRCHEN "Verkehr(t)?", fragen wir in einer neuen Serie unsere Leser. Fragen Sie sich an manchen Ecken auf Neuenkirchens Straßen: Wie muss ich mich eigentlich richtig verhalten? Wir rufen Sie auf, uns Ihre Straßenverkehrs-Fragen zu melden - und wir klären für Sie auf.
Gern wird die Fläche vor der Sparkasse genutzt, um zu parken. Aber ist das auch erlaubt? Wir haben in unserer neuen Serie für Sie nachgefragt. Ergebnis: nein! (Foto: Anne Brünen)
Unsere heutige Frage befasst sich mit der kleinen Freifläche vor der Sparkasse. Sie befindet sich unmittelbar vor der Fußgängerzone, gehört aber noch nicht dazu. Häufig stellen dort Neuenkirchener kurz ihr Auto ab, um bei der Bank Geld abzuholen oder Brötchen zu kaufen. Unsere Frage lautet: Darf man eigentlich direkt vor der Sparkasse parken?
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- Frage 1Darf ich vor der Sparkasse parken?
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Wer es trotzdem wagt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Sollte man mit seinem Auto obendrein andere behindern, kostet es sogar 20 Euro.
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- Sie kennen auch solche Ecken in unserem Dorf oder in der direkten Umgebung? Dann melden Sie sich bei uns. Schreiben Sie an E-Mail an unsere Redaktion oder rufen Sie uns an, Tel. (0 59 73) 9 34 23 40. Wir gehen Ihrer Frage nach.













