Drogenhandel: 19-Jährige muss für ihre Dealer-Hilfe Sozialstunden ableisten
RHEINE Die Hilfe, die die 19-jährige ehemalige Lebensgefährtin ihrem Freund beim Verkauf von Drogen geleistet hat, muss sie nun mit 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit bezahlen. Unter anderem durch eine Telefonüberwachung wurde sie überführt.
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Es habe sich immer um geringe Mengen Marihuana oder Amphetamine gehandelt. Einmal seien zwar 150 Gramm Marihuana im Wert von 740 Euro bestellt worden, wurden aber nicht geliefert. Der ehemalige Lebensgefährte der Angeklagten war als Zeuge geladen. Er machte allerdings von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, weil das Verfahren gegen ihn noch nicht abgeschlossen ist. Weitere Zeugen, die bereits rechtskräftig verurteilt wurden, entlasteten die Angeklagte.
Warum eine Arbeitsauflage besser sein soll
Das Jugendschöffengericht verurteilte die vorbestrafte 19-Jährige wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in vier Fällen zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. In zwei weiteren Fällen wurde sie freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Dauerarrest beantragt, das Gericht hielt aber eine Arbeitsauflage für sinnvoller, "damit Sie Ihren Tagesablauf mal wieder strukturieren, und Sie dann möglicherweise später auch noch einen Schulabschluss machen", so der Richter.

















