23-jähriger Erzieher geständig: Bewährungsstrafe für Dealer
RHEINE „In Anbetracht der Vorstrafen und der Beweismittel hätten wir ohne Geständnis kaum Raum für eine Bewährung gehabt“, machte gestern der Staatsanwalt dem Angeklagten sehr deutlich.
Das Urteil ist gefällt. (Foto: dpa)
Laut Anklage soll er von Ende Juli bis Mitte September 2010 mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana in geringen Mengen gehandelt haben. Er kaufte die Drogen von einem Dealer in Saerbeck und verkaufte in Greven, Saerbeck und Rheine. Bei einer Hausdurchsuchung am 4. Februar 2011 in Rheine wurden mehr als 50 g Amphetamine, eine Feinwaage, Verpackungsmaterial und Streckmittel sichergestellt. Auf die Schliche gekommen war man dem 23-Jährigen, weil die Polizei das Telefon seines Drogenlieferanten überwacht hatte.
Zum Selbstkostenpreis?
Nach Beratung mit seinem Anwalt sagte der Angeklagte schließlich doch aus und räumte die Taten ein. „Ich habe aber nichts damit verdient“, schränkte er ein. Er sei selbst drogenabhängig gewesen und habe die Drogen für seinen Eigenbedarf gekauft. Einen Teil habe er zum Selbstkostenpreis abgegeben.
„Jetzt habe ich angefangen, mich da rauszuboxen“, erklärte er dem Richter. Er habe seine Ausbildung abgeschlossen und sei nach Norddeutschland gezogen. Dort arbeite er im pädagogischen Bereich mit Behinderten.
Dass der Angeklagte mit dem Drogenverkauf kein Geld verdiente, mochte das Gericht nicht glauben. Es verurteilte den mehrfach vorbestraften 23-Jährigen, der zuletzt im Januar 2010 vom Jugendschöffengericht wegen Drogenbesitzes verurteilt worden war, wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Er muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und eine ambulante Drogentherapie machen.













