50 Tiere elend verendet: Schweine gequält: Bauer verurteilt
RHEINE Wegen Tierquälerei musste sich ein 48-jähriger Landwirt aus Rheine vor dem Strafgericht verantworten.
(Foto: dpa)
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Am 16. September hatten Mitarbeiter des Kreisveterinäramts auf seinem Hof circa 50 - zum Teil mumifizierte - Schweine-Kadaver und 24 lebende Schweine gefunden. Die Tiere standen in verdreckten Ställen, teilweise in 15 Zentimeter hohem Mist oder zehn Zentimeter hohem Schweinekot.
Kadaver im Stall
Laut Anklage soll der Landwirt die Schweine nicht versorgt haben, sodass sie verhungerten und verdursteten. Teilweise hätten die Schweine sich gegenseitig aufgefressen. Verendete Tiere ließ der Landwirt im Stall liegen.
"Ich habe die Tiere nicht verhungern und verdursten lassen", beteuerte der Angeklagte. Im Juni 2007 hatte der 48-jährige Schweinemäster den Großteil seiner Schweine verkauft, um sich um die Pflege seiner Eltern zu kümmern: "Ich hätte alle verkaufen sollen", meinte er gestern.
Überfordert
Spätestens Ende 2009 sei er mit Hof und Pflege überfordert gewesen, zumal ihm auch noch eine unglückliche Liebesbeziehung, die letztlich vor dem Landgericht endete, zusetzte. Er räumte ein, die Schweine nicht mehr ausreichend versorgt zu haben.
Die Schweine seien schon alt gewesen - über die Schlachtreife hinaus. Und nicht zuletzt deshalb sei es zu "hierarchisch kannibalistischen Kämpfen" unter den Tieren gekommen, wie der Verteidiger erklärte. Das sei unter Schweinen nicht unüblich. Sie hätten sich nicht gegenseitig aufgefressen, sondern gebissen. Der 48-Jährige habe die "Beißer" isoliert, aber auch in Einzelhaltung starben die Schweine - wohl auch, weil sie so stressempfindlich seien. Der Angeklagte gab zu, die toten Tiere nicht rechtzeitig von den lebenden getrennt zu haben.
"Leid zugefügt"
"Ob die Tiere verhungerten oder verdursteten ist unerheblich. Entscheidend ist, dass ihnen Leid zugefügt wurde", machte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft deutlich. Richter Neukäter verurteilte den 48-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 2100 Euro. Tiere darf der Landwirt nicht mehr halten. Er hat mittlerweile den Großteil seiner Flächen verpachtet.













