Amtsgericht: "Shopping-Tour" zum Drogeneinkauf
RHEINE Eine "Shopping-Tour" nach Enschede endete für zwei Männer aus Rheine vor dem Amtsgericht. Sie hatten in der niederländischen Stadt Drogen eingekauft.
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Angeklagt waren ein 21-Jähriger und ein 26-Jähriger aus Rheine. Die beiden sollen am 28. April 2009 in Enschede 362 g Marihuana gekauft und nach Deutschland eingeführt haben. Dem Jüngeren wurde außerdem vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. In seiner Wohnung wurden bei einer Hausdurchsuchung eine geringe Menge Marihuana, eine Feinwaage und Gewichte gefunden.
Mit Drogengeld Schulden bezahlen
Der 21-Jährige war geständig. Weil er Schulden bei einem Bekannten, einem Drogenhändler hatte, habe er sich bereit erklärt, für ihn die „Einkaufsfahrt“ in die Niederlande zu machen. Da er kein eigenes Auto hatte, habe er den 26-jährigen Mitangeklagten gebeten, mit dessen Auto zu fahren.
Vom Zweck der Fahrt habe der Autobesitzer nichts gewusst. Er dachte, man fahre „shoppen“. Das glaubten weder Gericht noch Staatsanwalt. Die „Shoppingtour“ dauerte schließlich nur zwanzig Minuten und in dem Toyota habe es dermaßen nach Marihuana gerochen, dass den Polizisten, die den Wagen in Gronau kontrollierten, sofort wussten, was da eingekauft wurde.
Freiheitsstrafe und gemeinnützige Arbeit
Das Jugendschöffengericht verurteilte den einschlägig vorbestraften 21-Jährigen wegen Erwerbs und Einfuhr von Betäubungsmitteln und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung. Er muss Kontakt zur Drogenberatung aufnehmen, hat sich einem Drogenscreening zu unterziehen und muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Den 26-jährige Mitangeklagte verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 1350 Euro.













