Bewährungsstrafe: U-Haft verfehlt Wirkung nicht - Dealer gesteht Drogenhandel
RHEINE Mehr als sechs Kilo Marihuana hat ein 20-jähriger Mann aus Rheine in den Niederlanden gekauft. Er konsumierte einen Teil selbst und verkaufte den Rest in der Emsstadt. Das Jugendschöffengericht verurteilte ihn wegen unerlaubter Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung.
Das Amtsgericht in Rheine. (Foto: Archiv)
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Eine Zeugin hatte der Polizei einen Hinweis gegeben, sodass Vater und Sohn am 4. November 2009 mit 1066 Gramm Marihuana festgenommen werden konnten.
Bewährungsstrafe für den Vater
Der Vater wurde in der vergangenen Woche zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Vor Beginn der Hauptverhandlung bat der Verteidiger um ein Rechtsgespräch. Danach wurde erklärt, dass im Falle eines Geständnisses die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt würde – wenn sich während der Verhandlung keine Umstände ergäben, die dem zuwiderliefen.
Anwalt verlas Erklärung
Der Angeklagte, der sich seit dem 5. November 2009 in Untersuchungshaft in der JVA Herford befindet, sagte zur Sache nicht selbst aus, sondern ließ eine Erklärung durch seinen Anwalt verlesen.
Danach äußerte sich der 20-Jährige aber zu seinen persönlichen Verhältnissen. Seine Entwicklung war geprägt von Schwierigkeiten und Krankheiten im Elternhaus. 2003 scheiterte die Ehe der Eltern und die Mutter zog nach Berlin. Der Angeklagte lebte zunächst beim Vater, der mit der Erziehung überfordert war.
Nach Trennung der Eltern psychisch krank geworden
Der Sohn wurde psychisch krank. Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen, und der damals 14-Jährige wurde seitdem stationär und ambulant von der Jugendhilfe betreut. Seit 2007 lebt der 20-Jährige wieder in Rheine bei seinem Vater.
Als 13-Jähriger griff der Angeklagte erstmals zu Alkohol und Medikamenten, 2006 zu Marihuana.
In der Untersuchungshaft vorbildlich geführt
Er konnte dem Gericht glaubhaft machen, dass die dreieinnhalb Monate U-Haft ihre Wirkung nicht verfehlt haben. Er führte sich in der Haft vorbildlich, während der Haftzeit habe er, der zuletzt bis zu vier Gramm Marihuana am Tag konsumierte, keine Drogen genommen.
Nach der Haftentlassung könne er bei seiner Freundin wohnen. Er wolle sich um Arbeit und Ausbildungsstelle bemühen.
Jugendstrafe zur Bewährung
Das Jugendschöffengericht verurteilte den 20-Jährigen wegen unerlaubter Einfuhr und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung. Er muss Kontakt zur Drogenberatung aufnehmen und eine Geldstrafe von 1000 Euro an die Drogenberatungsstelle Rheine zahlen.
Bei der Freundin des Angeklagten flossen nach Urteilsverkündung Tränen der Erleichterung.













