Kletter-Protest gegen Atomtransport nicht strafbar
STEINFURT Durch einen aktuellen Beschluss des Steinfurter Amtsgerichts sieht sich die französische Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte in ihrer Position bestätigt. Wie Lecomte in einer Presseerklärung mitteilt, habe das Gericht am 5. Juni den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls wegen Nötigung abgelehnt.
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Die Staatsanwaltschaft hatte kurz darauf die Ermittlungen aufgenommen, Lecomte ihrerseits Klage gegen die Bundespolizei angestrengt.
Keine Gewaltanwendung oder Beschädigung
Das Amtsgericht Steinfurt habe es jetzt als erwiesen angesehen, so Lecomte, dass sie keine Gewalt angewendet habe. Zudem sei nichts beschädigt worden, der Zug habe ohne Berührung der Betroffenen unter ihr her fahren können.
Vom Amtsgericht Steinfurt war am Montag keine Stellungnahme mehr zu bekommen. Nach Angaben von Lecomte soll die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben.

















