Gefährliche Körperverletzung: Schläge, Tritte und Beleidigungen
STEINFURT/RHEINE/WETTRINGEN Wegen gefährlicher Körperverletzung mussten sich gestern vier junge Männer aus Steinfurt vor dem Jugendschöffengericht in Rheine verantworten. Zur Aufklärung der Tatvorwürfe aus drei Anklageschriften wurden über 20 Zeugen gehört.
(Foto: Archiv)
Als der 51-jährige Ehemann auf die Jugendlichen zuging, sollen sie den Mann geschlagen haben. Der 51-Jährige ging zu Boden. Die Angeklagten traten so heftig auf ihn ein, dass er schwere Verletzungen, darunter eine Platzwunde und einen Kahnbeinbruch, davontrug. Außerdem verlor er durch den Angriff mehrere Zähne. Die Angeklagten bestritten, den Geschädigten getreten zu haben – und wenn, dann höchstens in den Unterkörper.
Polizeibekannte Intensivtäter
In der zweiten Anklageschrift ging es um eine Tat, an der nur zwei der vier Angeklagten, nämlich der 21-Jährige und der 23-Jährige, der Polizei als Intensivtäter bekannt, beteiligt waren. Demnach sollen die beiden am 27. September 2009, nach dem „Tiggelsee in Flammen“-Fest, an der Leerer Straße mindestens ein Opfer mit einer Bierflasche verletzt haben. Als das Opfer seinen Bruder zu Hilfe rief, soll der 23-Jährige auch diesen mit einer Bierflasche beworfen haben. Die Täter standen zur Tatzeit unter laufender Bewährung.
Die dritte Anklage befasste sich mit einem Vorfall in Wettringen. Der 18-jährige Angeklagte, ein Steinfurter aus „gutem Hause“, soll einem 22-jährigen Wettringer Jugendtrainer während der letzten Wettringer Musiknacht einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben, sodass dieser einen Trümmerbruch der Nase erlitt. Der Geschädigte hatte einen Streit zwischen einer Bekannten und der Freundin des Angeklagten schlichten wollen. Auch der 18-Jährige stand während der ihm vorgeworfenen Taten unter Bewährung.
Nach Gerichtstermin Fahrrad gestohlen
Neben den Gewaltdelikten wurde gestern auch ein Diebstahl verhandelt. Der 21-jährige Angeklagte, der zurzeit eine Jugendstrafe verbüßt und aus der Haft vorgeführt wurde, gab zu, nach seinem letzten Gerichtstermin vor dem Amtsgericht Rheine ein Fahrrad gestohlen zu haben, um damit nach Hause zu fahren. Das Jugendschöffengericht sprach alle vier Angeklagten der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Der 23-jährige „Intensivtäter“ wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, der 21-jährige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Bei dem 21-Jährigen fällt die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, nach Ablauf von neun Monaten. In dieser Zeit muss der 21-Jährige 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. Außerdem muss er die Schule besuchen.
150 Stunden gemeinnützige Arbeit
Der 18-jährige Angeklagte wurde ebenfalls zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Auch bei ihm fällt die Entscheidung über eine Bewährung nach neun Monaten. Auch er muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und ein Anti-Aggressions-Training absolvieren.
Der vierte Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In die Urteile wurden vorangegangene einbezogen.















