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Medienhaus Lensing
05.01.2012 18:29 Uhr
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Interview zur Wulff-Affäre: Medienrechtler: Veröffentlichung von Mailbox-Nachricht tabu

Berlin Nachrichten auf Mailboxen dürfen in der Regel nicht veröffentlicht werden. Dies sagte der Medienrechtler Prof. Rolf Schwartmann - Leiter und Gründer der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln - in einem Interview am Donnerstag. Dies gelte auch bei Amtsträgern wie dem Bundespräsidenten.Patrick T. Neumann, dpa

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Bundespräsident Wulff ist laut Medienrechtlern im Recht, die Veröffentlichung seiner Mailbox-Ansage zu untersagen. (Foto: dpa)

Diese Regel gelte verschärft, nachdem Christian Wulff der Bitte der „Bild“-Zeitung nicht zugestimmt hatte, seine Nachricht auf der Mailbox von Chefredakteur Kai Diekmann zu veröffentlichen.

Wenn mir jemand ungefragt eine Nachricht auf die Mailbox spricht - darf ich diese veröffentlichen?
Schwartmann: „Das dürfen Sie nicht veröffentlichen, weil die Mailbox ein sehr privater Ort ist, von dem auch jeder weiß, dass er privat ist. Und Äußerungen an privaten Orten sind geschützt.“

Gibt es Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise wenn höhere Interessen betroffen sind?
Schwartmann: „Man muss grundsätzlich unterscheiden, in welcher Sphäre Äußerungen gemacht werden. Es gibt die Intimsphäre, die ist komplett tabu für Veröffentlichungen. Dann gibt es die Geheimsphäre, die Privatsphäre und die Öffentlichkeitssphäre. Ich würde die Äußerung des Bundespräsidenten in die Privatsphäre einstufen. Dann muss man abwägen zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eigenen Wort auf der einen Seite sowie dem allgemeinen Informationsinteresse auf der anderen Seite. Wenn man die Gesamtumstände betrachtet, ist die Äußerung an einem privaten Ort entstanden und erkennbar ausdrücklich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Der Präsident hat sich in einer vertraulichen Angelegenheit an den Chefredakteur der “Bild“-Zeitung gewandt - dass dies von öffentlichem Interesse sein kann, steht auf einem anderen Blatt. Es ist ja sein Wort, es ist seine Information. Es ist nicht die Information des Empfängers.“

Spielt es eine Rolle, ob ein Privatmann eine Äußerung abgibt oder ein Amsträger?
Schwartmann: „Ja, es spielt eine Rolle, ob ein Privatmann oder eine Person der Zeitgeschichte etwas äußert - aber egal wer das macht, niemand ist Freiwild. Der Schutz der Privatsphäre gilt auch für Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen.“

Ist denn von Belang, ob man den Originalton veröffentlicht oder nur eine Abschrift?
Schwartmann: „Nein, das ist irrelevant. Es kommt auf den Inhalt an. Ob sie eine Mitschrift oder einen O-Ton veröffentlichen - sie brauchen für beides die Zustimmung des Betroffenen.“

Nun hat der Bundespräsident der Veröffentlichung nicht zugestimmt. Ändert das etwas an der Rechtslage?
Schwartmann: „Jetzt ist klar, dass man es nicht veröffentlichen darf. Obwohl das für meine Begriffe schon vorher rechtlich klar war, denn sonst hätte die „Bild“-Zeitung überhaupt keinen Grund gehabt, nachzufragen.“

Eine Veröffentlichung könnte also rechtliche Konsequenzen für die „Bild“-Zeitung haben?
Schwartmann: „Ja, das könnte ich mir durchaus vorstellen, weil es eine Äußerung ist, die nicht freigegeben ist.“

Glauben Sie, dass die „Bild“-Zeitung die Mailbox-Nachricht dennoch veröffentlichen wird?
Schwartmann: „Wenn die “Bild“-Zeitung das veröffentlichen würde, wäre das eine neue Dimension beim Umgang mit der Privatsphäre im Verhältnis zur Prominenz. Ich glaube nicht, dass sie es macht.“


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