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NRW Am Dienstag könnte es licht werden um Herrn Nebiogullari. Dann nämlich soll sich der Dunst aus Nordrhein-Westfalens Kneipen verziehen. Und auch die Gästeschar um den Grillbetreiber könnte schrumpfen.
Die Zeit der Witze ist vorbei: Ab dem 1. Juli wird das Rauchverbot Ernst. (Foto: dpa)
Nachzügler NRW
Vom 1. Juli an ist das Qualmen auch in Gaststätten in NRW untersagt. Dann ist auch das letzte Bundesland auf jenen Kurs eingeschwenkt, den das „Nichtraucherschutzgesetz“ vorsieht. Zwischen Rhein und Weser war der Glimmstängel bisher nur in Behörden und Kliniken tabu. In Niedersachsen etwa gilt das Rauchverbot in Kneipen und Restaurants schon seit August 2007.
Dennoch bleibt die Rechtslage vernebelt: In Sachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gelten zum Beispiel für Ein-Raum-Kneipen Ausnahmen, die nicht so einfach ein „Raucher-Zimmer“ einrichten können. Und vor dem Bundesverfassungsggericht steht im Juli noch ein richtungsweisendes Urteil an. Dann befinden die Richter über die Klagen mehrerer Gastronomen.
Einstweilen bleibt Unsicherheit – und Nervosität. „Gerade erst bin ich angeschrien worden“, sagt Claus Altendorf, wenn man ihn nach dem Rauchverbot fragt. Altendorf ist Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA in Westfalen. Die Stimmung seiner Mitglieder schwanke zurzeit irgendwo „zwischen Wut und Verzweiflung“, sagt Altendorf. Allein in Westfalen gebe es rund 1500 kleine Kneipen, die das Rauchverbot hart treffe. Die DEHOGA hat ihren Mitgliedern deshalb empfohlen, Raucherclubs zu gründen. Sie seien die einzige Möglichkeit, für „kleine getränkeorientierte Betriebe“ zu überleben. Aber selbst DEHOGA-Mann Altendorf sagt: „Das ist es auf Dauer nicht“.
Ordnungsämter halten still
Die Ordnungsämter, die ab Dienstag für die Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien zuständig sind, werden zunächst wohl still halten. „Wir werden nicht offensiv kontrollieren. Wir sind schließlich keine Raucher-Polizei“, erklärt Richard Firlej vom Bochumer Ordnungsamt. Allenfalls auf Beschwerden werde seine Behörde reagieren – und die, ist sich Firlej sicher, werden kommen: „Bereits im Januar haben sich Gäste bei uns beschwert, die von einem Rauchverbot ab Jahresbeginn ausgegangen sind“. Aber auch bei möglichen Beschwerden werden die Ordnungsämter nicht gleich Bußgelder aussprechen. „Bevor wir Kontrollen durchführen und Geldbußen verhängen, werden wir auf die Wirte zugehen“, beruhigt Abteilungsleiter Firlej.
Bis zu 1000 Euro Buße
Sollte es allerdings zu Verwarnungen kommen, könnte es für die Wirte teuer werden. Denn Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten gewertet und können in Nordrhein-Westfalen mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro bestraft werden.
Lange hat das Land NRW über eine so genannte Innovationsklausel diskutiert – eine technische Lösung für saubere Luft. Demnach soll es Ausnahmen geben, wenn Filter für völlig reine Luft sorgen. Doch die Klausel hat sich vorerst in Rauch aufgelöst: Die Technik muss erst noch erfunden werden.
Tekin Nebiogullari hat für sein Bistro in Bruchhausen ganz traditionell vorgesorgt. „Wir haben einen abgetrennten Raucherbereich eingerichtet“, sagt der 37-Jährige, „damit unsere Gäste weiter qualmen können“.
Auch, wenn dafür kaum noch jemand aus Niedersachsen kommt.
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