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Medienhaus Lensing
22.11.2011 07:00 Uhr
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Kein Tabak: Gesund oder gefählich? Die E-Zigarette liegt im Trend

NRW Immer mehr greifen zur elektrischen Zigarette. Für viele ist sie eine gesunde und günstigere Alternative zum herkömmlichen Rauchen. Wissenschaftler hingegen warnen: In vielen E-Zigaretten ist immer noch Nikotin. Auch die Langzeitwirkungen sind nicht untersucht. Fragen und Antworten zum E-Dampf-Trend.Von Natascha Aßmann

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Keine Glut, aber ein LED-Lämpchen. Die elektrische Zigarette ist in Teilen einer echten nachempfunden. (Foto: dpa)

Was genau ist eine E-Zigarette?
Während beim klassischen Rauchen ein Tabakgemisch verbrannt wird, wird in einer E-Zigarette eine Flüssigkeit (Liquid) verdampft. Dazu ist Technik nötig: Die E-Zigarette besitzt einen Akku, ein auffüllbares Flüssigkeitsdepot, eine Verneblungs- und Steuerungseinheit. Durch Ziehen am Mundstück entsteht ein Luftstrom, der den Erhitzungsprozess in Gang setzt. Statt Rauch steigt Dampf auf. Die Flüssigkeiten gibt es mit und ohne Nikotin, versetzt mit Aromen von Latte Macchiato bis Brathähnchen.

Ist eine E-Kippe gesünder als eine normale?
Damit werben die Anbieter. Hauptargument: Die E-Zigarette kommt an die Gefährlichkeit von Tabak nicht ran. In normalen Zigaretten sind in der Tat laut Deutschem Krebsforschungszentrum (DKFZ) bis zu 8000 Substanzen enthalten, darunter 90 krebserregende. Gesundheitsexperten wie Rolf Buschmann von der Verbraucherzentrale NRW sagen aber klar: „Es gibt kein gesundes Rauchen.“

Auch für Martina Pötschke-Langer vom DKFZ hinkt der Vergleich: „Tabakrauch ist von solcher Giftlast, dass jedes andere Produkt besser wegkommt.“ Sie wie auch der Biochemiker Frank Henkler vom Bundesinstitut für Risikoforschung (BFR) sehen dennoch „erhebliche Gesundheitsrisiken“ bei E-Stengeln.

Wo liegen diese Risiken?
Zum einen im Nikotin. „Dieser Stoff macht abhängig“, sagt Pötschke-Langer. Laut Henkler kann er zu Übelkeit, Unruhe und Bluthochdruck führen und das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen erhöhen. Schwierig sei zudem die Dosierung, da unterschiedliche Nikotinkonzentrationen angeboten würden. Als bedenklich stuft das DKFZ auch den Hauptbestandteil der Liquids ein: das Propylenglycol. Als Flüssigkeit in Lebensmitteln soll die Substanz unbedenklich sein. In E-Zigaretten würde sie aber verdampft. „Kurzfristig kann es dadurch zu Atemwegsreizungen kommen“, sagt Pötschke-Langer. Auch die Feinstaubbelastung für Passivraucher steige an. Langfristige Auswirkungen seien offen, Langzeitstudien fehlen – ein generelles Problem bei der Bewertung von E-Zigaretten. „Die Risiken sind groß, die Fragen offen“, sagt Henkler.

Kann ich mir mit E-Zigaretten das Rauchen abgewöhnen?
Auch damit werben die Anbieter, doch Experten bezweifeln auch dies. Sie befürchten gar das Gegenteil: dass die E-Zigarette Einstiegsdroge werden könnte für Jugendliche. „Erst rauchen sie E-Zigaretten ohne Nikotin, dann mit und schließlich Tabak“, sagt Henkler. Auch beim DKFZ sieht man das so: Zwischen 2001 und 2010 hat sich der Anteil der 12- bis 17-jährigen Raucher mehr als halbiert. „Dieser Markt soll beackert werden“, sagt Pötschke-Langer. Gegen die E-Zigarette als Entwöhnungsmittel spreche auch, dass sie an normales Rauchen erinnert. Henkler: „Es wird keine emotionale Distanz zur Zigarette geschaffen.“ Anders als Nikotinpflaster es täten.

Wo werden E-Zigaretten verkauft?
Hauptsächlich kleine Online-Händler haben sie im Programm, mittlerweile sind sie aber auch in Läden zu bekommen. Die großen Tabakhersteller führen das Produkt nicht. Kein Mitglied des Deutschen Zigarettenverbandes bietet es an. Der Markt ist so kleinteilig, dass es keine Absatz-Zahlen gibt. Klar ist nur: Die Nachfrage steigt.

Darf ich eine E-Zigarette an Orten nutzen, an denen ich nicht rauchen darf?
Ja. Laut NRW-Gesundheitsministerium taucht die E-Zigarette im Nichtraucherschutzgesetz nicht auf. Das heißt: Sie darf in Gaststätten „gedampft“ werden, wo Zigaretten verboten sind. „Das bleibt dem Wirt überlassen“, sagt Sprecherin Serap Celen. Das Gesetz befinde sich aber in der Novellierung. Auch die E-Zigarette sei Thema. Vorschläge gebe es noch nicht.

Und wie sieht es in der Praxis aus?
Da Regeln fehlen, ist es unmöglich, einen allgemeinen Überblick zu geben. Vorsicht scheint die Devise zu sein. So ist laut einem Bahn-Sprecher die E-Zigarette in Zügen genauso verboten wie Zigaretten. Das gilt auch für Flüge der Lufthansa. Die Unternehmen führen denselben Grund an: Reisende könnten E-Zigaretten nicht von normalen unterscheiden. „Das würde zu Irritationen und Fragen führen“, sagt Lufthansa-Sprecher Florian Gränzdörffer – und zu Diskussionen. Das Rauchverbot sei nicht mehr plausibel zu erklären.
 

Da kein Tabak drin ist, wird auf die E-Zigarette keine Tabaksteuer erhoben. Der rechtliche Status der E-Zigarette ist unklar und umstritten. Man befinde sich in einem Findungsprozess, heißt es im Bundesinstitut für Risikoforschung. Die Tendenz gehe dahin, die E-Zigarette als Arzneimittel einzustufen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) müsste dann untersuchen, ob sie zugelassen werden kann. Dafür würden Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft. Eventuell wäre sie nur noch in Apotheken erhältlich. Das BFARM wird nur auf Veranlassung der Landesbehörden tätig. In NRW gibt es dazu keine Bestrebungen.


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