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Medienhaus Lensing
08.10.2009 16:31 Uhr
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Rechtswidrig: Land muss Gesinnungstest ändern

MÜNSTER Schlappe für das NRW-Innenministerium: Das Verwaltungsgericht Münster hat die seit 2007 eingesetzten und seitdem hoch umstrittenen „Gesinnungstests“ für Ausländer am Donnerstag für rechtswidrig erklärt. Grund ist ein einfacher Formfehler. Von Martin von Braunschweig

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Das Verwaltungsgericht in Münster verhandelt am Donnestag über den "Gesinnungstest". (Foto: dpa)

In den bisher verwendeten Fragebögen fehlt die Angabe einer Rechtsvorschrift als Basis für die Befragung. Jeder Mensch habe das Recht darauf zu erfahren, warum eine Behörde glaubt, dass er zur Preisgabe bestimmter Informationen verpflichtet ist, hieß es im Prozess.

Universität Münster

Geklagt hatte ein marokkanischer Student (32), der seit 1997 in Deutschland lebt und derzeit an der Universität Münster Islamwissenschaften studiert. Der Hochschüler hatte den Sicherheits-Fragebogen im März 2008 beantworten müssen, weil er sich um eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis bemüht hatte.

Anschließend hatte er die Befragung als „diskriminierend“ kritisiert und Klage eingereicht. Er störte sich vor allem an der Tatsache, dass sich nur Ausländer aus 26 – zumeist islamisch geprägten – Staaten zu eventuellen Kontakten zu Terror-Organisationen befragen lassen müssen.

Formfehler statt inhaltlicher Auseinandersetzung

Über die inhaltliche Kritik mussten die Verwaltungsrichter jedoch gar nicht erst entscheiden, weil schon der Formfehler der Klage des Studenten zum Erfolg verhalf. Die Stadt Münster als zuständige Ausländerbehörde muss den archivierten Fragebogen des 32-Jährigen nun vernichten.

Kläger-Anwalt Wilhelm Achelpöhler: „Im Grunde kann jetzt jeder Ausländer, der in den vergangenen beiden Jahren den Fragebogen ausgefüllt hat, die Vernichtung seiner Dokumente verlangen.“



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