Fußball-EM
Public Viewing in der Region
Wo zwischen Ruhrgebiet und Münsterland die Spiele über die Leinwand flimmern. mehr...
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Köln (dpa/lnw) Das Glasverbot im Kölner Karneval ist rechtens. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstag entschieden. «Im Kölner Straßenkarneval gelangen nach gesicherten Erkenntnissen riesige Mengen Glas und Scherben
zwischen viele zehntausend feiernde Menschen», sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag beim Urteil (Az.: 5 A 2375/10). Viele Flaschen würden einfach weggeworfen.
Die ordnungspolitische Maßnahme, an den Karnevalstagen ein Glasverbot in großen Teilen der Kölner Innenstadt zu verhängen, sei daher gerechtfertigt.
In dem Verfahren hatte ein Kölner Kioskbesitzer konkret gegen das Verbot im Karneval 2010 geklagt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
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