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Ein Angebot der Zeitungsgruppe Münster

Corona-Regeln: Diese Bestimmungen gelten ab Montag (8.3.) in NRW

zum Artikel    

1 von 7 Fotos

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  • 20210304_224855_265

    Fr., 05.03.2021

    Es wird ein bisschen lockerer in NRW. Das Land setzt die jüngsten Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Merkel praktisch eins zu eins um: Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert. Ein Überblick über die neuen Regeln →

    Foto: dpa

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  • kontakte

    Fr., 05.03.2021

    KONTAKTE: 

    Treffen im öffentlichen Raum sind wieder mit höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten - unabhängig von den Wohnverhältnissen - als ein Hausstand.

    Foto: dpa

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  • geschäft2

    Fr., 05.03.2021

    EINZELHANDEL: 

    Der gesamte Einzelhandel darf wieder öffnen, rein kommen die Kunden aber nur mit Termin und für eine begrenzte Zeit. Die Anzahl der Kunden ist auf einen pro 40 Quadratmeter begrenzt. Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen laut Ministerium ohne Termin öffnen und bei kleineren Läden einen Kunden pro 10 Quadratmeter rein lassen. Wie es für Regionen mit besonders niedriger Sieben-Tage-Inzidenz weiter geht, etwa Münster, bleibt offen. Die Landesregierung prüfe, inwieweit „unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können“, hieß es am Freitag in einer Mitteilung.

    Foto: dpa

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  • sport

    Fr., 05.03.2021

    SPORT: 

    Im Freien dürfen nun höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen gemeinsam Sport ausüben. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern (bis einschließlich 14 Jahren) mit bis zu 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen sind erlaubt.

    Foto: dpa

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  • museum

    Fr., 05.03.2021

    MUSEEN, BURGEN UND ZOOS: 

    Museen, Galerien, Schlösser und Zoos dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Die Besucher müssen vorher einen Termin ausmachen und in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske tragen. Zudem darf sich drinnen nur eine Person pro 20 Quadratmeter aufhalten.

    Foto: dpa

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  • Kosmetik

    Fr., 05.03.2021

    KOSMETIK UND CO.:

    Sogenannte körpernahe Dienstleistungen sind in NRW ab Montag grundsätzlich wieder zulässig. Wenn die Kundin oder der Kunde dabei keine medizinische Maske tragen kann - zum Beispiel bei Gesichtskosmetik - ist laut Gesundheitsministerium „ein tagesaktuelles negatives Testergebnis“ notwendig.

    Foto: dpa

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  • musik

    Fr., 05.03.2021

    MUSIKUNTERRICHT: 

    Der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder erlaubt. Inwieweit es weitere Lockerungen für Regionen mit besonders niedriger Inzidenz geben könnte, steht noch nicht fest. Die Landesregierung prüfe noch, „inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können“, hieß es am Freitag in einer Mitteilung.

    Foto: dpa

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