Rücksicht auf Fußgänger
Klingeln auf kombinierten Fuß- und Radwegen nicht Pflicht
Gemeinsame Geh- und Radwege sind häufig Ursache für Konfliktsituationen. Radfahrer müssen grundsätzlich besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen, zum Klingeln sind sie jedoch nicht verpflichtet.
Freitag, 07.06.2019, 04:50 Uhr
aktualisiert: 07.06.2019, 04:56 Uhr
