Mindestdauer ist verbindlich
Einmonatiges Fahrverbot kann man nicht aufteilen
Wer sein Auto dringend braucht, möchte vielleicht ein vierwöchiges Fahrverbot in kürzeren Etappen antreten. Laut einem Urteil aus München geht das aber nicht. Mehr Spielraum gibt es bei der Frage, ab wann die Sanktionen gelten.
Freitag, 13.09.2019, 04:53 Uhr
