BGH-Urteil
Kein Schadenersatz bei Abbruch von Mutter-Kind-Kur
Eine Mutter-Kind-Kur erstreckt sich häufig über mehrere Wochen. Haben Kurkliniken ein Recht auf Schadenersatz, wenn Patientinnen früher als vereinbart abreisen?
Freitag, 09.10.2020, 11:44 Uhr
aktualisiert: 09.10.2020, 11:52 Uhr
