Gerichtsurteil
Hartz-IV-Empfänger können Kfz-Freibetrag nur einmal nutzen
Hartz-IV-Empfänger dürfen zwar ein Auto haben, allerdings darf der Zeitwert einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dabei hilft es auch nicht, wenn das Fahrzeug von mehreren Personen im Haushalt genutzt wird.
Montag, 25.09.2017, 05:09 Uhr
aktualisiert: 25.09.2017, 05:12 Uhr
