Schenker verarmt
Behörde kann Rückgängigmachen von Schenkung verlangen
Geschenkt ist nicht immer geschenkt. Wird ein Schenker bedürftig, muss der Beschenkte unter Umständen einspringen. Denn Behörden können eine Schenkung zurückfordern.
Freitag, 29.09.2017, 04:10 Uhr
aktualisiert: 29.09.2017, 04:16 Uhr
