Urteil der Woche
Kindergeld bis zum Abschluss aller Ausbildungsabschnitte
Mit abgeschlossener Berufsbildung wird in der Regel kein Kindergeld mehr gezahlt. Jedoch kann es Streit darüber geben, wann das Ausbildungsziel tatsächlich erreicht ist. Dies zeigt ein Urteil aus Rheinland-Pfalz.
Mittwoch, 08.11.2017, 04:42 Uhr
aktualisiert: 08.11.2017, 04:46 Uhr
