Urteil der Woche
Knalltrauma durch Wühlmausfalle: Landwirt unfallversichert
Wühlmäuse können schwere Schäden an Nutzpflanzen verursachen. Daher setzte ein Landwirt eine Wühlmausfalle ein, die er jedoch selbst auslöste. Die Folge war ein Knalltrauma. Greift in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung?
Mittwoch, 13.06.2018, 10:49 Uhr
aktualisiert: 13.06.2018, 11:02 Uhr
