Gerichtsurteil
Demenzkranke können Anspruch auf stationäre Reha haben
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dann können auch Menschen mit fortgeschrittener Demenzkrankheit einen Anspruch auf eine stationäre Reha-Maßnahme haben. In diesem Fall muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Mittwoch, 12.09.2018, 05:02 Uhr
aktualisiert: 12.09.2018, 05:06 Uhr
