Zahlung offen
Kritik an Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung
Wer lange Zeit auf Geld vom Arbeitgeber warten muss, darf sich beschweren. Ein Grund zur Kündigung ist das nicht - auch dann, wenn aus der Kritik eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird.
Dienstag, 12.05.2020, 11:00 Uhr
aktualisiert: 12.05.2020, 11:06 Uhr
