Arbeitslosengeld gesperrt
Eigenkündigung muss bei Arbeitsagentur begründet werden
Wer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt, muss wichtige Gründe vorweisen können - sonst gibt es eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Was aber, wenn die Gründe vertraulich sind?
Mittwoch, 05.08.2020, 17:00 Uhr
aktualisiert: 05.08.2020, 17:06 Uhr
