Gerichtsurteil
Rückforderung von Aufstiegs-Bafög rechtzeitig androhen
Wer Aufstiegs-Bafög bezieht, darf nur einen gewissen Teil des Unterrichts verpassen - sonst drohen Rückforderungen. Allerdings nur, wenn diese nicht zu spät angedroht werden.
Mittwoch, 09.09.2020, 15:39 Uhr
aktualisiert: 09.09.2020, 15:42 Uhr
