Urteil
Klage gegen Diskriminierung braucht Anhaltspunkte
Wer im Bewerbungsverfahren widerrechtlich benachteiligt wird, kann Anspruch auf Entschädigung haben. Dazu müssen Bewerber ihre Aussagen aber mit Anhaltspunkten belegen können, urteilte ein Gericht.
Dienstag, 05.01.2021, 12:57 Uhr
aktualisiert: 05.01.2021, 13:02 Uhr
