BGH-Urteil
Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung
Stark verspätete Verkehrsmittel sind besonders auf Urlaubsreisen ärgerlich. Für Fluggäste gibt es immerhin Entschädigungen bis zu 600 Euro oder individuellen Schadenersatz. Wer beides will, stößt aber an Grenzen.
Donnerstag, 08.08.2019, 15:25 Uhr
aktualisiert: 08.08.2019, 15:32 Uhr
