Urteil
Gericht: Ist der Zug zum Flug zu spät, ist das Pech
Der Zug zum Flug kann eine gute Sache sein. Keine Parkplatzsuche, keine Parkhausgebühren. Doch wer haftet, wenn die Bahn zu spät ist? Damit hat sich nun das Amtsgericht München beschäftigt.
Freitag, 03.01.2020, 11:13 Uhr
aktualisiert: 03.01.2020, 11:16 Uhr
