Fr., 12.03.2021
Mietrecht Bei Mängeln unbedingt Mietminderung vorbehalten
Schimmel an den Wänden oder Lärm in der Nacht - hat eine Mietwohnung eindeutige Mängel, kann die Miete gemindert werden. Wichtig ist allerdings, dass ein Mieter das rechtzeitig geltend macht.
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