Immobilien
Hausverwaltung - Schlichter mit Expertise
Als spezieller Dienstleister wird eine Hausverwaltung im Interesse und im Auftrag der Eigentümer tätig, um deren Beschlüsse umzusetzen, sich um die Instand- und Werterhaltung des Gemeinschaftseigentums und die Verwaltung der Gelder zu kümmern. Auch wenn die Verwalterverträge individuell vereinbart werden können, gibt es doch gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestimmte Mindestanforderungen, wie zum Beispiel die Erstellung des wichtigen Wirtschaftsplanes.
Dienstag, 18.11.2014, 15:06 Uhr
aktualisiert: 20.11.2014, 10:33 Uhr