Baubeschreibung
Beim Hausbau auf Fertigstellungstermin bestehen
Eigentlich ist alles klar: Bauunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Bauherren eine verständliche, vollständige und genaue Baubeschreibung zu geben. Doch in der Praxis läuft nicht alles rund.
Donnerstag, 07.11.2019, 12:27 Uhr
aktualisiert: 07.11.2019, 12:32 Uhr
