Mehr Privatsphäre
Mieter dürfen Sichtschutz an Balkon anbringen
München (dpa/tmn) - Mieter dürfen an ihren Balkonen einen Sichtschutz anbringen. Er darf aber nicht über die Balkonrüstung ragen und sollte mit dem Erscheinungsbild der Außenfassade vereinbar sein, erklärt der Mieterverein München. Hier müsse im Einzelfall abgewogen werden, was in Ordnung ist und was nicht.
Freitag, 05.06.2020, 10:17 Uhr
aktualisiert: 05.06.2020, 10:22 Uhr
