Mietrechtsurteil
Job im Ausland berechtigt zur Untervermietung der Wohnung
Wer für eine Weile ins Ausland geht, hat ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung seiner Wohnung. Der Vermieter darf die Hürden für den Nachweis deshalb nicht zu hoch hängen.
Dienstag, 03.11.2020, 14:34 Uhr
aktualisiert: 03.11.2020, 14:40 Uhr
