Urteil
Ironie hat im Arbeitszeugnis nichts zu suchen
Ein Arbeitnehmer schlägt seinem Chef einen Text für ein Abschlusszeugnis vor. Der setzt bei allen positiven Formulierungen noch eins drauf. Aus einer «sehr guten Auffassungsgabe» wird eine «extrem gute Auffassungsgabe». Ist das zulässig?
Mittwoch, 15.02.2017, 11:49 Uhr
aktualisiert: 15.02.2017, 15:42 Uhr
