Verfassungsgerichtshof: Kommunalwahlen bleiben am 13. September
„Unser Greven“ bekommt keine Verlängerung
Greven -
Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hat die Verfassungsbeschwerde einer Wählergemeinschaft zurückgewiesen, die wegen der Corona-Pandemie und die Erschwernisse für kleine Wählergruppen eine Verschiebung der Kommunalwahlen gefordert hatte. Der Kläger hatte argumentiert, dass es unter Corona-Bedingungen schwer sei, Mitglieder zu werben und ausreichend Kandidaten für die Besetzung der Grevener Wahlbezirke zu bekommen.
Montag, 06.07.2020, 17:50 Uhr
aktualisiert: 10.07.2020, 10:39 Uhr
