Freispruch: 22-Jährigem ist Kauf von 50 Gramm Marihuana nicht zu beweisen
Sichergestellter Chatverlauf reicht nicht aus
Metelen -
Vor dem Amtsgericht Steinfurt musste sich jetzt ein 22-Jähriger aus Leer verantworten. Er wurde beschuldigt, von einem Drogendealer 50 Gramm Marihuana gekauft zu haben. Dies sei aus Chatprotokollen hervorgegangen. Einen echten Beweis für die Tat gab es jedoch nicht.
Montag, 15.03.2021, 05:57 Uhr
aktualisiert: 15.03.2021, 06:01 Uhr
