Studienplatzvergabe
Numerus clausus für Medizinstudium teilweise verfassungswidrig
Karlsruhe/Münster -
(Aktualisiert) Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Universität Münster hat das Urteil mit Spannung erwartet.
Dienstag, 19.12.2017, 10:45 Uhr
aktualisiert: 19.12.2017, 12:41 Uhr
