Klage wegen Behandlungsfehlern
Lähmung nach Hygienemängeln
Münster -
Eine ehemalige Patientin des Universitätsklinikums klagt wegen gravierender Behandlungsfehler vor dem Landgericht. Der Vorwurf: Durch Fehler verursachte Komplikationen führten bei ihr zu einer teilweisen Querschnittslähmung.
Mittwoch, 12.09.2018, 08:00 Uhr
aktualisiert: 12.09.2018, 08:16 Uhr
