Eilbeschluss
Forscherin darf vorläufig wieder Tierversuche machen
Münster -
Einer Wissenschaftlerin der Uniklinik Münster darf nicht länger das Halten und Betreuen von Tieren für Tierversuche untersagt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit einen Eilbeschluss aus der ersten Instanz verworfen, wie das OVG am Mittwoch mitteilte.
Mittwoch, 26.09.2018, 17:55 Uhr
aktualisiert: 26.09.2018, 18:12 Uhr
