Hartz IV-Grundsatzurteil
In Münster wird seltener gekürzt
Münster -
In Münster wird das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen gegen Bezieher von Hartz IV-Leistungen nicht viel ändern. Das sagt der Leiter des münsterischen Jobcenters – und verweist auf die in der Stadt unterdurchschnittliche Sanktionsquote.
Dienstag, 05.11.2019, 20:00 Uhr
aktualisiert: 05.11.2019, 21:24 Uhr
