Grundschüler vom Schulbetrieb ausgeschlossen
Verwaltungsgericht: Keine Maske – kein Unterricht
Coesfeld -
Weil ihnen unter anderem eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der physiologischen Atem- und Kreislauffunktion“ beim Tragen der vorgeschriebenen Alltagsmaske attestiert wurde, weigerten sich zwei Schüler einer Grundschule in Coesfeld, diese Masken anzulegen. Die Schule reagierte mit einem Ausschluss vom Schulbesuch, dessen Rechtmäßigkeit nun vom Verwaltungsgericht Münster bestätigt wurde (Beschluss vom 4. Dezember 2020).
Montag, 07.12.2020, 19:32 Uhr
aktualisiert: 07.12.2020, 19:51 Uhr
