Gerichtsbeschluss
Deutschland muss IS-Anhägerin aus Syrien zurückholen
Bisher hatte das Auswärtige Amt die Rückholung der Kinder aus Syrienin in die Wege geleitet, die der Mutter aber abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg betont nun aber das Schutzbedürfnis der Familie.
Donnerstag, 07.11.2019, 17:19 Uhr
aktualisiert: 07.11.2019, 17:22 Uhr
