Patientenwille zählt
BGH: Ärzte müssen sterbewillige Menschen nicht retten
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Sterbebegleitung getroffen: Ein Arzt ist nicht dazu verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch das Leben zu retten. Zumindest, wenn die Entscheidung zum Sterben freiwillig und bewusst getroffen wurde.
Mittwoch, 03.07.2019, 17:34 Uhr
aktualisiert: 03.07.2019, 22:38 Uhr
